Ihre Sicherheit ist unser Auftrag

Kontrollperioden


Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) vom 
7. November 2001 und Revision im 2017:


Die Netzbetreiber verlangen vom Installationsinhaber einen Sicherheitsnachweis über deren mängelfreien Zustand der elektrischen Installationen.

Elektroinstallationskontrollen erledigt ein unabhängiges und neutrales Kontrollorgan mit einer schweizerischen Kontrollbewilligung.

Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle nach Art. 35 Abs.3 NIV, der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden (Art. 31 NIV)


 Kontrollperioden gemäss NIV Art.32 Abs.4 (www.esti.ch)

Kontrollperioden innerhalb (Angabe in Jahren)

 1

  5

10

20

Wohnbauten / Eigentumswohnungen, Autoeinstellräume




x

Handänderung; Wohnbauten, Gewerbe (letzte Kontrolle > 5 J.)



 x

x

Landwirtschaft, Stall, Scheunen, Nebengebäude



x


Landwirtschaft: Wohnbereich, Stöckli




x

Bürogebäude, Postbüro, Banken, Versicherungen, Gewerbe



x


Läden, Kioske, Apotheken



x


Warenhäuser, Hallen- und Freibäder


x



Schulhäuser, Kindergarten, Schulwerkstätten, Sporthallen


x



Restaurant, Tea-Room, Hotel, Asyle


x



Altersheime, Kinderheime, allg. Heime


x



Kirchen, Kirchlokale, Zeughäuser, Zivilschutzbauten



x


Kinos, Theater, Dancing


x



Einfache Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physio -und Therapieräume / Kat.1



x


Medizinisch genutzte Räume / Spital Kat. 2


x



Baustellen, Baustromverteilanlagen, Baustelleninstallationen

x




Grossindustrie, Grossgewerbe, Grosssägewerke


x



Schreinereien, Sägereien, Zimmereien, Werkstätten



x


Tankstellen (3), Fahrzeugreparaturwerkstätten


x



Messehallen, Kasernen


x



Staumauern, Untertagbauten, Tunnel, Kavernen


x



EI- Kraftwerke, EI- Unterwerke, Photovoltaikanlagen



x

x

Skilifte, Beschneiungsanlagen, Mobil-Antennen, allg. kleine Ex Räume



x


Kläranlagen ARA, ARA Pumpwerke


x



Trinkwasserreservoir, Pumpen, EEA



x


Campingplätze, Bootsanlegestellen


x



Vergnügungsboote



x



Handänderung einer Liegenschaft

Bei Handänderungen von Objekten mit 10 oder 20 jährigen Kontrollperioden ist eine neue periodische Elektrokontrolle fällig, wenn die letzte Kontrolle länger als 5 Jahre zurück liegt! (NIV Art. 32 Abs.4 Anhang)


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